Meisterehrung und Veranstalterversammlung in Demen 2025 Im Anhang die Einladungen zur Meisterehrung und zur Veranstalterversammlung am 15.11.2025 in Demen. Für Fragen stehen ich Ihnen gern zur Verfügung. Einladung Meisterehrung in Demen am 15.11.2025 [810 KB] Einladung Veranstalterversammlung 15.11.2025 [800 KB] Mit freundlichen Grüßen Olaf Thätner LMVF-MV e.V. |
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Motorsporthaftpflichtversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde, seit dem 15.04.2024 ist die Anforderung einer Motorsporthaftpflichtversicherung in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich gefordert. https://www.dmsb.de/de/news/fragen-und-antworten-zur-motorsporthaftpflichtversicherung Für die Teilnahme an Sportveranstaltungen (wie Moto-Cross, Enduro, Trail, Kart, Motoball oder Bahnsport) ist seit dem 15.04.2024 eine Motorsporthaftpflichtversicherung erforderlich. Fahrer, Eigentümer und Halter von Fahrzeugen, die im Rahmen von Motorsportveranstaltungen und Motorsportaktivitäten eingesetzt werden (Wettbewerbsfahrzeuge), müssen dafür Sorge tragen, dass bei jedem Gebrauch des Fahrzeugs eine gültige Motorsporthaftpflichtversicherung nach § 5d Pflichtversicherungsgesetzt vorliegt. Wir als Fachverband und ausschreibende Institution im Landesmotorsport informieren dazu alle Teilnehmer und Sportler. Bitte die ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Erlangung des Versicherungsschutzes prüfen und entsprechend veranlassen. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit sportlichen Grüßen Olaf Thätner Präsident Landes-Motosport Fachverband e.V. Mecklenburg/Vorpommern |
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Legalisierung Cannabis Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde, seit dem 22.03.2024 ist der legale Besitz und Konsum von Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich neu geregelt. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz Für den Konsum und Handel mit Cannabis gibt es festgelegte Freigrenzen und Verbotszonen. Der Bereich von Outdoor-Sportveranstaltungen (wie Moto-Cross, Enduro, Trail, Kart, Motoball oder Bahnsport) ist dabei nicht konkret beschrieben. Wir als Fachverband und ausschreibende Institution im Landesmotorsport fordern daher „jeden“ Teilnehmer, Betreuer und Besucher der Sportveranstaltungen in Mecklenburg / Vorpommern auf, den Konsum oder die Weitergabe von THC-Cannabisprodukten zu unterlassen. Ferner weisen wir darauf hin, dass „Rauschmittel“ auf der NADA-Liste der Anti-Doping-Verordnung als verbotene Substanzen eingeordnet sind. Sollte also ein Sportler unter Einfluss von „Rauschmitteln“ bei Sportveranstaltungen „positiv“ getestet werden, so ist hier eine Suspendierung die Folge. Wir als Fachverband wollen nicht „neue“ oder „übertriebene“ Verordnungen erfinden, wir appellieren. Bitte unterlasst den Konsum oder die Weitergabe von THC-Cannabis-Produkten bei unseren Veranstaltungen. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit sportlichen Grüßen Olaf Thätner Präsident Landes-Motosport Fachverband e.V. Mecklenburg/Vorpommern 22.04.2024 |
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Gemeinsam gegen Doping Sehr geehrte Sportfreunde, wir möchten mit Euch gemeinsam saubere Athleten schützen und sie mit konkreten Hilfestellungen und praktischen Informationen in ihrem Alltag unterstützen. Dazu arbeiten wir in dem Programm GEMEINSAM GEGEN DOPING mit der NADA-Prävention zusammen. Gemeinsam können wir Euch Dopingpräventions-Veranstaltungen für Eure Athleten anbieten, die Euch ohne großen Aufwand in eurer Dopingpräventionsarbeit unterstützen können: 1. GEMEINSAM GEGEN DOPING Infostand Referenten der NADA-Prävention kommen zu Eurer Veranstaltung und stehen für Eure Athleten und deren sportliches und privates Umfeld mit vielen Informationen und Hilfestellungen persönlich zur Verfügung. 2. GEMEINSAM GEGEN DOPING Workshops & Vorträge Referenten der NADA-Prävention kommen zu Euch und informieren Eure Schüler, Athleten, Trainer oder Eltern über den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln, den Ablauf einer Dopingkontrolle und vieles mehr. Die wichtigsten Informationen dazu findet Ihr anbei im Anhang GEMEINSAM GEGEN DOPING Infostand bzw. Workshops-Vorträge als pdf Datei. Fragt am besten direkt einen Infostand-Einsatz oder Termine für Workshops & Vorträge bei der NADA-Prävention an: mailto:praevention@nada.de Für Euch entstehen dabei keine Kosten. Weitere Informationen zum Programm GEMEINSAM GEGEN DOPING sind hier zu finden: www.gemeinsam-gegen-doping.de Bei Fragen wendet Euch gerne an mich. Mit freundlichen Grüßen i. V. Alexander Goltz Referent Leistungssport Koordinator LSB Personalmanagement gGmbH |
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DMSB führt Online-Nennungssystem ein Der DMSB führt ab 2019 ein Online-Nennungssystem ein, das in einer Pilotphase für die Disziplinen Motocross, Enduro und Automobil-Slalom genutzt wird. Damit erhalten Lizenznehmer und Veranstalter im deutschen Motorsport einen komfortablen und schnellen Service: Mit wenigen Klicks können Aktive künftig ganz unkompliziert ihre Nennung abgeben. Veranstalter profitieren neben der zügigen Abwicklung auch von einer verbesserten Datenbasis, die zum Beispiel den Aufwand für Rückfragen und Recherchen vermindern soll. Neben den Pilotdisziplinen wird die Einschreibung zur dmsj – Deutsche Jugend-Motocross-Meisterschaft über die Plattform abgewickelt, weitere Disziplinen werden in den Folgejahren nach und nach einbezogen. Alle Informationen zum Thema gibt es hier: DMSB, alles zum Thema Lizenzen Lizenzen 2020 schon jetzt beantragen! Gerade um den Jahreswechsel ist der Andrang von Lizenzanträgen in der DMSB-Geschäftsstelle traditionell sehr groß und führt zu längeren Wartezeiten. Um dies zu entzerren, wurde das Lizenznehmer-Portal frühzeitig auf das Lizenzjahr 2020 umgestellt. Die DMSB-Lizenzen 2020 können bereits heute über https://mein.dmsb.de beantragt werden. |
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Streckenabnahme Motocross im Clubsport Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute auf die geänderten Bedingungen des Art. 2 der Motocross-Clubsport-Grundausschreibung 2018 aufmerksam machen, der nach Beschluss des AK Clubsport zustande kam. „…Motocross-Clubsport-Veranstaltungen dürfen grundsätzlich nur auf DMSB abgenommenen Motocross- Strecken durchgeführt werden. Solange keine natürlichen oder künstlichen Veränderungen der Strecke gegenüber dem geltenden Streckenabnahmeprotokoll vorliegen, hat das Streckenabnahmeprotokoll für den Clubsportbereich eine Gültigkeit von 5 Jahren (Abnahmejahr plus 5 volle Kalenderjahre). Die Übereinstimmung der geltenden Streckenabnahme muss vor Ort durch einen DMSB lizenzierten Leiter der Streckensicherung, Rennleiter oder Sportkommissar überprüft werden" Motocross-Strecken welche eine Streckenabnahme nur für Clubsport besitzen und bisher, falls sie unverändert geblieben sind unbegrenzt gültig waren, benötigen nach den aktuellen Bestimmungen eine neue DMSB-Streckenabnahme falls die letzte Abnahme vor 5 Jahren oder länger durchgeführt wurde. Wir möchten Sie daher bitten, sollten Ihnen Strecken bekannt sein die in den o.g. Zeitraum fallen und weiterhin als lizenzierte Strecke für Clubsport-Veranstaltungen zur Verfügung stehen sollen, den Streckenbetreiber entsprechend zu informieren. Ein entsprechend formlosen Antrag zur Streckenabnahme muss in diesem Fall an mailto:meifert@dmsb.de gesandt werden. Für alle Anträge die bis 30.04.2018 beim DMSB offiziell eingehen, erhalten diese eine Übergangsfrist der Gültigkeit bis zu dem Datum an dem wir organisatorisch die Durchführung einer neuen Streckenabnahme realisieren können, spätestens bis zum 31.12.2019. Beste Grüße / Kind regards Mischa Eifert Koordination Strecken Automobil- / Motorradsport Deutscher Motor Sport Bund e.V. Hahnstraße 70 D-60528 Frankfurt |
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Rechtlicher Hinweis Moto Cross Der Betreiber einer Motocross-Anlage muss bei einem freien Training die Piste nicht mit Streckenposten sichern. Der 11. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat die Klage eines jungen Motocross-Sportlers zurück gewiesen. Hier die Begründung in Schriftform (klick hier) [543 KB] |
Hier findet ihr das Seminar- und Schulungsprogramm des LMVF-MV (klick) |
Hier findet ihr alle Berichte der aktuellen Saison (klick) |
Letzte Änderung am 10.10.2025 um 16:22:46 Uhr.